Stationäre Pflege

Wenn die Pflege zu Hause an ihre Grenzen stößt, kann der Umzug in ein Pflegeheim die richtige Alternative sein. Gut ausgebildete und qualifizierte Mitarbeiter*innen betreuen und pflegen nach modernsten wissenschaftlichen Standards. Zugleich legen wir auf Individualität und Lebensgewohnheiten unserer Bewohner*innen größten Wert. Die Erhaltung von Eigenständigkeit und Lebensqualität sind uns dabei besonders wichtig. Vorhandene Ressourcen zu stärken und die Alltagskompetenz zu fördern, sind zentrale Elemente im täglichen Miteinander und Arbeitsalltag. Auch Grenzen gehören zur Pflege. Wo diese erreicht werden, machen wir dies transparent und tauschen uns mit Bewohner*innen und Angehörigen aus.

Für Menschen mit Demenz und psychischen Störungen haben wir einen eigenen Wohnbereich eingerichtet. Speziell geschulte und weitergebildete Mitarbeiter*innen betreuen unsere dort wohnenden Heimbewohner*innen. Wir orientieren uns dabei am psychobiographischen Pflegemodell nach Prof. Erwin Böhm und sind entsprechend zertifiziert nach ENPP (Europäisches Netzwerk für Psychobiographische Pflegeforschung).

Wohnen
Sie wohnen in hellen, seniorengerechten Einzelzimmern. Diese sind mit eigenen Badezimmern ausgestattet. Die Zimmer können mit persönlichen Möbeln eingerichtet werden. Aufenthalts- und Gruppenwohnräume auf jeder Etage laden zum Verweilen ein und sind Treffpunkte zu den Mahlzeiten, für verschiedene Aktivitäten und Geselligkeit. Ein vielfältiges Beschäftigungs-, Betreuungs- und Kulturangebot steht Ihnen zur Verfügung. Auch Beteiligung beim Kochen und Backen sowie hauswirtschaftliches Mithelfen ist möglich. Zudem ist unser Café Raphael im Foyer der Einrichtung ein beliebter Treffpunkt. Unser großer Garten mit Teich lädt zum Verweilen oder Spaziergang ein. Alle Etagen sind barrierefrei über Aufzüge erreichbar. Die Flure, Aufenthaltsbereiche, Zimmer und Bäder haben einen rollstuhlgerechten Zuschnitt. Ruhe und Stille finden Sie in unserer Kapelle, in der zudem regelmäßig Gottesdienste stattfinden. Wer sich zurückziehen möchte, findet bei uns ebenfalls entsprechende Möglichkeiten. Wir verfügen auch über wenige Doppelzimmerplätze, die in besonderen Konstellationen von Vorteil sein können. Beispielsweise für Ehe- oder Geschwisterpaare.

Mahlzeiten
Mit unserem eigenem engagierten Küchenteam stellen wir alle Mahlzeiten selbst her. Nach Möglichkeit verwenden wir frische, saisonale und regionale Zutaten. Aus wirtschaftlicher Notwendigkeit kommen auch bereits vorverarbeitete Produkte zum Einsatz. Somit ist es uns möglich, eine abwechslungsreiche Vollverpflegung unserer Bewohner*innen zu gewährleisten.

Hier als Beispiel der Menüplan einer Woche.

Preise
Menschlichkeit und Zuwendung können nicht in Geld gemessen werden. Für Ihre fachkompetente Pflege und Betreuung in unserer Einrichtung entstehen jedoch Kosten. Mit dieser Preisinformation geben wir Ihnen einen Überblick, wie sich die Kosten für unsere Leistungen zusammensetzen. Unsere Heimentgelte, die so genannten Tagessätze, sind mit den Spitzenverbänden der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Landkreis) vertraglich vereinbart. Sie setzen sich aus drei Teilen zusammen, die wir Ihnen im Folgenden näher erläutern. Unter Pflegekosten sind alle Hilfen zu verstehen, die Sie eventuell bei der Körperpflege, Essensaufnahme, Betreuung und Begleitung, Hilfestellungen zur Mobilität und bei medizinischen Leistungen (Behandlungspflege), wie z. B. Blutdruck, Blutzucker messen oder Medikamenteneinnahme, benötigen. Entsprechend dem Grad der noch vorhandenen Selbständigkeit sind sie in fünf Pflegegrade gestaffelt, wobei wir erst ab Pflegegrad 2 aufnehmen können. Mit Beeinträchtigung ist im Folgenden immer jene der Selbständigkeit und individuellen Fähigkeiten gemeint:

Pflegegrad 1 = geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 = erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 = schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 = schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 = schwerste Beeinträchtigung mit Sonderversorgung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beinhalten alle Leistungen des Wohnens (Miete), einschließlich der Wasser- und Energiekosten (Wasser, Strom, Heizung) und der Zimmer- und Gebäudereinigung. In diesem Betrag sind auch die Kosten für alle Mahlzeiten und Zwischenmahlzeiten enthalten und auch die Getränke wie Kaffee, Tee und Mineralwasser.

Als dritter Bestandteil zählen zu den Heimkosten noch die Investitionskosten. Dies sind die Kosten für Umbaumaßnahmen, Renovierungen und Anschaffungen, die nicht durch öffentliche Zuschüsse gedeckt sind. Hier sehen Sie eine Aufstellung der täglichen und monatlichen Heimkosten. Sie sind nach der Zusammensetzung der oben erläuterten Bestandteile und nach Pflegegrad gegliedert.

Pflegeheimkosten pro Tag* gültig ab 01.01.2023

Pflegegrad Pflegekosten Unterkunft u. Verpflegung Investitionskosten Gesamtgeld pro Tag
Pflegegrad 2 81,96 € 30,57 € 9,28 € 121,81 €
Pflegegrad 3 98,13 € 30,57 € 9,28 € 137,98 €
Pflegegrad 4 114,99 € 30,57 € 9,28 € 154,84 €
Pflegegrad 5 122,55 € 30,57 € 9,28 € 162,40 €

* in Pflegegrad 1 ist eine Heimaufnahme nicht möglich

Pflegeheimkosten pro Monat (30,42 Tage)* gültig ab 01.01.2023

Pflegegrad Heimentgelt gesamt Anteil der Pflegekassen verbleibender Eigenanteil
Pflegegrad 2 3.705,46 € -770,00 € 2.935,46 €
Pflegegrad 3 4.197,35 € -1.262,00 € 2.935,35 €
Pflegegrad 4 4.710,23 € -1.775,00 € 2.935,23 €
Pflegegrad 5 4.940,21 € -2.005,00 € 2.935,21 €

* in Pflegegrad 1 ist eine Heimaufnahme nicht möglich

Ab dem 1. Januar 2022 wird sich Ihr bisheriger Anteil an den Pflegekosten verringern. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten dann einen Zuschlag der Pflegeversicherung zu ihrem pflegebedingten Eigenanteil.
Die Höhe des Zuschlages ist abhängig von der Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in einem Pflegeheim. 

Pflegegrad Leistungszuschlag
bis 12 Monate
Leistungszuschlag
13-24 Monate
Leistungszuschlag
25-36 Monate
Leistungszuschlag
> 36 Monate
Pflegegrad 2 86,16 € 430,81 € 775,45 € 1.206,25 €
Pflegegrad 3 86,16 € 430,78 € 775,40 € 1.206,18 €
Pflegegrad 4 86,15 € 430,75 € 775,35 € 1.206,09 €
Pflegegrad 5 86,15 € 430,74 € 775,34 € 1.206,08 €

In Pflegegrad 1 eingestufte Personen werden vom Gesetzgeber als nicht geeignet für das Wohnen in einer stationären Einrichtung eingeschätzt.
Dies bedeutet, dass es als Träger einer stationären Einrichtung aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, Interessenten mit entsprechenden Pflegegrad aufzunehmen. Wie hier die Entwicklung in der Praxis erfolgt, bleibt abzuwarten. Ausnahmen sind grundsätzlich in Einzelfällen möglich. Sprechen Sie uns hierzu bitte an.